1. offizielle Mitgliederversammlung
Geschrieben von Sven | 3 Juli 2010
Kategorien: Allgemein

Am 01.07.10 war es soweit. Die erste offizielle Mitgliederversammlung der ::PGC Hamburg wurde einberufen. Innerhalb von 2,5 Stunden wurden neue Bälle und Figuren getestet, das Reglement diskutiert und weitere Aktionen geplant.
Wir fassen hier die wichtigsten Entscheidungen zum Spielbetrieb zusammen:
Bälle:
Die neuen Bälle des Herstellers (Glasperlenbälle) wurde positiv bewertet. Der Ball läuft wesentlich gerader, ermöglicht dem Putter einen höheren Sweetspot und fliegt auf lange Distanzen sogar kürzer auf glatten Unterböden, als die Metallpulverbälle. Der Ball ist weniger träge, braucht daher weniger Aktivierungskraft und läuft daher berechenbarer aus. Das Anheben des Balles fällt leichter, ist jedoch mit einem längeren “Roll” bsplw. auf der Matte verbunden. Die Ondulierung des Hersteller-Grüns erhält durch den leichteren Ball eine größere Bedeutung. Der neue Glasperlenball wird ab sofort in den PGC Spielbetrieb eingeführt. Die PGC behält bis Jahresende die Metallpulverbälle im Bestand, ab 2011 wird auf Glasperlenbälle umgestellt. Ab sofort ist es jedem Spieler überlassen, ob er die jeweilige Bahn mit einem Glasperlen- oder einem Metallpulverball spielt. Ein Wechsel der Ballart während der Bahn ist untersagt. Es wird empfohlen, eigene Bälle zu markieren.
Spielfigur:
Die neue Spielfigur des Herstellers besteht aus ABS und nicht mehr aus Polyamid. Sie ist leichter als der Vorgänger und daher spieltechnisch anders zu handhaben. Da der Hersteller zukünftig nur noch die neuen Figuren anbietet, stellt die PGC ihren Bestand an vakanten Figuren mit sofortiger Wirkung auf ABS-Figuren um, damit interessierte Spieler gleich das zu kaufende Material antesten.
Reglement:
§3: Schläge, die aus Versehen durch Überschlagen des Schwunggelenks nach hinten erfolgen, werden ohne Strafschlag wiederholt.
§6a: Die Punktevergabe wird um die Position 20 abwärts erweitert. Alle Ränge ab Platz 20 erhalten 1 Punkt. Diese Regelung repräsentiert den CUT.
§10d: Landet der Ball in einem Wasserhindernis, dann darf er ab sofort nicht mehr mit einem Strafschlag wiederholt werden.
§10e: Das Schlagen mit der Rückseite des Schlägers ist ab sofort erlaubt.
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